EEG 2012

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Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Vergütungssätze für Solarstrom ab 01.04.2012

Zum April 2012 haben sich die Vergütungen des Erneuerbaren-Energie-Gesetzes (EEG) geändert. In der Tabelle können Sie sehen, welche Einspeisevergütungen aktuell gelten.



Inbetriebnahme
Installierte Anlagenleistung
bis 10 kW ¹ bis 1.000 kW ² bis 10 MW
ab 01.04.2012 19,50 16,50 13,50
ab 01.05.2012 19,31 16,34 13,37
ab 01.06.2012 19,11 16,17 13,23
ab 01.07.2012 18,92 16,01 13,10
ab 01.08.2012 18,73 15,85 12,97
ab 01.09.2012 18,54 15,69 12,84
ab 01.10.2012 18,36 15,53 12,71
¹ Ab dem 01.01.2013 werden maximal 80 % des erzeugten Stroms vergütet. Der Rest kann entweder selbst verbraucht oder frei vermarktet werden.
² Ab dem 01.01.2013 werden maximal 90 % des erzeugten Stroms vergütet. Der Rest kann entweder selbst verbraucht oder frei vermarktet werden.


Ausnahmetatbestände

Für bestimmte Dachanlagen und Freiflächen gilt bei der zum 1. April in Kraft tretenden Vergütungsabsenkung eine Ausnahmeregelung:

Übergangsfrist für Dachanlagen

Übergangsfrist für Dachanlagen

Dachanlagen, für die nachweislich eine Anfrage auf Netzanschlussbegehr (gemäß§ 5 EEG) vor dem 24. Februar 2012 vom Anlagenbetreiber abgeschickt wurde, sind von der Vergütungsabsenkung nicht betroffen bei Inbetriebnahme bis 30.6. (nach neuer technischer Inbetriebnahme). Die Anlagebetreiber erhalten die bis zum 30.03.2012 geltenden Vergütungssätzen 20 Jahre lang.

Übergangsfrist für Freiflächenanlagen

Übergangsfrist für Freiflächenanlagen

- Bei Aufstellungs- oder Änderungsbeschluss vor dem 1. März 2012 darf zu derzeit gültigen Vergütungskonditionen nach Maßgabe der technischen Inbetriebnahme bis zum 30. Juni 2012 installiert werden.
- Anlagen auf Konversionsflächen erhalten mit den gleichen Vorgaben eine verlängerte Übergangsfrist bis zum 30. September 2012. Die Anlagen dürfen zwischen dem 1. Juli und dem 30. September mit einem Vergütungssatz von 15,95 ct/kWh in Betrieb genommen werden (15% Degressionsschritt zum 1.7.2012).

Hinweis:

Ab dem 1. November 2012 wird die Höhe, um welche die Einspeisevergütung monatlich gekürzt wird, vierteljährlich angepasst – je nachdem, wie hoch der PV-Zubau in den vorangegangenen 3 bis 12 Monaten war. Die jährliche Absenkung der Einspeisevergütung ist auf höchstens 29% gedeckelt.

 
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