Gegenanträge / Anträge und Wahlvorschläge

Gegenanträge / Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 und 127 AktG

Gegenanträge mit Begründung gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und Wahlvorschläge sind ausschließlich auf dem Postweg an die nachstehende Adresse oder per Telefax an die nachstehende Faxnummer zu richten. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt:


SolarWorld AG
Abteilung Investor Relations/Hauptversammlung
Karl-Legien-Straße 188, 53117 Bonn
Telefax: +49 (0) 228/55920-9470
E-Mail: hv(at)solarworld(dot)de


Fristgerecht bis zum 9. Mai 2012 unter der oben genannten Adresse der Gesellschaft eingegangene, zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge werden den anderen Aktionären hier zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden nach dem 9. Mai 2012 ebenfalls hier veröffentlicht.

Bekanntzumachende Gegenanträge/ Anträge, Wahlvorschläge: 

   Gegenanträge Herr Strenger

Stellungnahme der Verwaltung zu den Gegenanträgen von Herrn Strenger:

Die Ansichten des Aktionärs Strenger werden insgesamt nicht geteilt. Die wesentlichen Annahmen treffen nicht zu. Die Verwaltung der SolarWorld AG hält die auf 9 Cent beschränkte Dividende pro Aktie für ebenso angemessen wie vertretbar. Sie dient zugleich der Aktionärsbindung und untermauert die bisherige Dividendenkontinuität. Ihre Auswirkung auf die Vorstands- und Aufsichtsratsvergütung unterschreitet die Hälfte des Vorjahresfaktors. Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Vergütungsbericht im Konzernbericht 2011 der SolarWorld AG verwiesen.

Soweit die Entlastung der Organe betroffen ist, liegen insbesondere die Rechtsbereichskosten des Konzerns immer noch deutlich unter dem Branchendurchschnitt. Auch operativ hat sich der Konzern, mit Kompetenz und Sachverstand seiner Organe, im Branchenumfeld behauptet. Eine unzulängliche Abbildung in der Kursentwicklung wird bedauert.

Die ungekürzte Veröffentlichung der jeweiligen Gegenantragsbegründung erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, gleichwohl mit Rechtsbindungswillen.

   Gegenanträge Herr Kutz

 
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