Teilnahmebedingungen
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 9 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse einen von ihrem depotführenden Kreditinstitut in Textform erstellten besonderen Nachweis ihres Anteilsbesitzes übermitteln:
SolarWorld AG
c/o Deutsche Bank AG
Securities Production
General Meetings
Postfach 20 01 07
60605 Frankfurt am Main
Telefax: +49 (0) 69/12012-86045
E-Mail: wp.hv(at)xchanging(dot)com
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, das ist der 3. Mai 2012, 0.00 Uhr (Nachweisstichtag) beziehen und der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 17. Mai 2012, 24.00 Uhr zugehen. Der Nachweis kann nur erfolgen, wenn die Aktien zum Nachweisstichtag auch in dem Depot des Aktionärs eingebucht wurden. Zur Anmeldung und zum Nachweis des Anteilsbesitzes genügt die Textform (§ 126b BGB). Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein.
Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden Kreditinstitut anzufordern. Die erforderliche Anmeldung und die Übersendung des Nachweises des maßgeblichen Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das depotführende Kreditinstitut vorgenommen.












